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   BGH, 28.10.2010 - VII ZR 82/09   

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https://dejure.org/2010,3061
BGH, 28.10.2010 - VII ZR 82/09 (https://dejure.org/2010,3061)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - VII ZR 82/09 (https://dejure.org/2010,3061)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 82/09 (https://dejure.org/2010,3061)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 BGB, § 242 BGB, § 639 Abs 2 BGB, Art 103 Abs 1 GG
    Haftung des Bauträgers: Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess wegen Baumängeln; Verjährungshemmung durch Verhandlungen; endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 BGB, § 242 BGB, § 639 Abs 2 BGB, Art 103 Abs 1 GG
    Haftung des Bauträgers: Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess wegen Baumängeln; Verjährungshemmung durch Verhandlungen; endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Aufwendungen für Kosten einer Mängelbeseitigung wegen Feuchtigkeitserscheinungen im Kellergeschoss eines Hauses in Folge einer fehlerhaften Bauwerksabdichtung

  • rewis.io

    Haftung des Bauträgers: Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess wegen Baumängeln; Verjährungshemmung durch Verhandlungen; endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung

  • rewis.io

    Haftung des Bauträgers: Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess wegen Baumängeln; Verjährungshemmung durch Verhandlungen; endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör bei Geltendmachung von Aufwendungen für Kosten einer Mängelbeseitigung wegen Feuchtigkeitserscheinungen im Kellergeschoss eines Hauses in Folge einer fehlerhaften Bauwerksabdichtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungshemmung - Begriff der Verhandlung ist weit auszulegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungshemmung: Begriff der Verhandlung ist weit auszulegen! (IBR 2011, 136)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 98
  • NZM 2011, 160
  • BauR 2011, 263
  • ZfBR 2011, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - VII ZR 82/09
    Der Begriff der Verhandlung ist weit auszulegen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - VII ZR 194/05, BauR 2007, 380, 381 = NZBau 2007, 184 = ZfBR 2007, 142, 143).
  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - VII ZR 82/09
    Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung nach § 242 BGB sei zu berücksichtigen, dass die Eheleute G. bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts keine Mängelbeseitigungsansprüche gegen den Kläger geltend gemacht hätten und solche auch zwischenzeitlich verjährt seien (Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/06, BGHZ 173, 83).
  • BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01

    Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - VII ZR 82/09
    Zudem hat die Beklagte die Einrede der Verjährung der gegen sie gerichteten Ansprüche erhoben, womit sie ebenfalls deutlich gemacht hat, dass sie zu einer Gewährleistung nicht mehr bereit ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - VII ZR 360/01, BauR 2003, 386 = NZBau 2003, 149 = ZfBR 2003, 253).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - VII ZR 82/09
    Ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrages in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. BVerfG, NJW-RR 1995, 1033).
  • BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13

    Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in

    Auch in anderen Fällen hat er die kategorische, teilweise mit rechtlichen Argumenten wie der Einrede der Verjährung untermauerte Weigerung, vorliegende Mängel zu beseitigen, als endgültige Erfüllungsverweigerung beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - VII ZR 360/01, BauR 2003, 386, 387 = NZBau 2003, 149) und auch auf den langen Zeitablauf abgestellt, in dem eine Mängelbeseitigung nicht vorgenommen wurde (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 82/09, BauR 2011, 263 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14

    Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

    Es genügt für ein Verhandeln jeder Meinungsaustausch, der zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten über den Schadensfall stattfindet, sofern der Schuldner nicht von vornherein jeden Ersatz sofort und eindeutig ablehnt (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 28.10.2010 - VII ZR 82/09 -).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 10 U 428/20

    Haftung aus Werkvertrag für einen Wasserschaden; Eintritt der Verjährung

    Es hat eine Hemmung der Verjährungsfrist durch Verhandlung im Sinne eines Meinungsaustausches über den Schadensfall, ohne dass der Schuldner von vornherein jeden Ersatz sofort und eindeutig ablehnt hat (vgl. BGH NJW-RR 2011, 98, 99), stattgefunden (§ 203 BGB).

    Eine konkludent vereinbarte Abrede über das Abwarten auf eine Reaktion bzw. eine ausdrückliche Erklärung der Beklagten nach Prüfung durch deren Versicherung, die zu einem Stillhalteabkommen (pactum de non petendo) mit einer Verjährungshemmung gemäß § 205 BGB geführt und zur Beendigung der Hemmung eine Erklärung der Beklagten erforderlich gemacht hätte (vgl. auch BGH NJW 1986, 1337, 1338; BGH NJW-RR 2011, 98, 99 zu Rn. 12), liegt hier nicht vor und vermochte der Senat auch nicht aus der bauvertraglichen Kooperationspflicht ableiten.

  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 139/16

    VOB-Vertrag: Auslegung einer Bestellerkündigung nach unzureichendem

    Der Bundesgerichtshof hat eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung in einem Fall für entbehrlich erachtet, in dem der Auftragnehmer über einen Zeitraum von neun Jahren keine Mängelbeseitigung vorgenommen hat (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 82/09, BauR 2010, 263, juris Rn. 13; Vorinstanz OLG Frankfurt 10 U 264/07).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2019 - 13 U 1667/17

    Steuerliche Einlagekonten für Gesellschafter einer GmbH

    dd) In der Rechtsprechung ist als Verhandeln angesehen worden, wenn ein Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer erklärt, er werde nach Abschluss des Strafverfahrens auf die Sache zurückkommen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1974 - IV ZR 191/73, - VersR 1975, 440) oder wenn ein Bauträger in ständiger Abstimmung mit den Erwerbern wegen Mängeln einen Rechtsstreit gegen Nachunternehmer führt (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 82/09 -, juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 27.02.2013 - 17 U 39/12
    Entgegen der fehlerhaften Rechtsansicht des Landgerichts mit deutlich überhöhten Anforderungen an die Substantiierungspflicht (vgl. dazu BGH, BauR 2011, 263 ff. = NJW-RR 2011, 98 ff.) hat die Klägerin zwar mit dem umfangreichen Schriftsatz vom 10.10.2011 (Bl. 194 ff. GA mit den Anlagen K 18) völlig ausreichende Umstände vorgetragen, aus denen sich mögliche Hemmungstatbestände ergeben können.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2014 - 24 U 184/13

    Werklohn für die Verlagerung einer Industrieanlage

    Denn es reicht aus, dass die Parteien in fortlaufendem Meinungsaustausch über die Mängelbeseitigungspflicht der Klägerin waren (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 82/09 -, juris).
  • LG Rottweil, 09.09.2022 - 2 O 431/21
    Lehnt der Schuldner auf die Erklärung des Gläubigers hin sofort und erkennbar eine Leistung 0 431/21 -6- ab, schweben keine Verhandlungen (BGH vom 28.10.2010 - VII ZR 82/09, juris Rn. 12; Meller-Hannich/BeckOGK Stand 01.06.2022, 8 203 BGB Rn. 16 f.).
  • LG Hamburg, 30.01.2015 - 324 O 61/14

    Postmortales Persönlichkeitsrecht: Aktivlegitimation; Verjährung des

    "Danach genügt für ein Verhandeln jeder Meinungsaustausch, der zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten über den Schadensfall stattfindet, sofern der Schuldner nicht von vornherein jeden Ersatz sofort und eindeutig ablehnt." (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 82/09 -, juris Rz. 12).
  • LG Hamburg, 30.01.2015 - 324 O 62/14

    Verjährung des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des postmortalen

    "Danach genügt für ein Verhandeln jeder Meinungsaustausch, der zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten über den Schadensfall stattfindet, sofern der Schuldner nicht von vornherein jeden Ersatz sofort und eindeutig ablehnt." (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 82/09 -, juris Rz. 12).
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